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Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst grundsätzlich alle Gebiete, mit denen der Mensch im Laufe seines Lebens in Kontakt geraten kann. Als Generalist (umgangssprachlich "Feld-, Wald- und Wiesenanwalt") treten die meisten Fälle in folgenden Rechtsgebieten auf:
(die Faltblätter können Sie auf Anfrage auch gedruckt von mir erhalten)
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siehe Faltblatt der Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de/seiten/pdf/Flyer/Mietrecht-Internet.pdf
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Zum Arbeitsrecht siehe Faltblatt der Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de/seiten/pdf/Flyer/Arbeitsrecht-Internet.pdf
Das Sozialrecht ist sehr umfangreich und von stetigen Änderungen betroffen (und das nicht erst seit "Hartz IV"). Alles, was mit gesetzlicher Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zu tun hat, gehört zum Sozialrecht. Es gehört praktisch insbesondere auch all das dazu, was mit "Hartz IV" zu tun hat: Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, aber auch das Schwerbehindertenrecht, die Kinder- und Jugendhilfe (oft mit Bezügen zum Familienrecht), das soziale Entschädigungsrecht.
Die meisten Menschen kommen daher häufiger mit dem Sozialrecht in Berührung als ihnen auffällt: Die Krankenkasse verweigert eine beantragte Behandlung. Die Rentenversicherung zahlt nicht die zustehende Rente. Die Pflegeversicherung stuft zu niedrig ein. Der gekündigte Arbeitnehmer bekommt statt Arbeitslosengeld eine Sperrfrist. All dies sind Fälle aus dem Sozialrecht.
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Das Familienrecht ist den meisten Menschen im Zusammenhang mit Scheidungen (betrifft etwa ein Drittel aller Ehen) und Unterhaltsfragen bekannt.
Zum Erbrecht siehe Faltblatt der Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de/seiten/pdf/Flyer/Erbrecht-Internet.pdf
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Damit kommt man häufig im Straßenverkehr und dort meistens im Zusammenhang mit Autos in Kontakt. Oft ist es nur ein Blechschaden, wo Sie als geschädigte Person die gegnerische Haftpflichtversicherung am besten von Anfang an mit kompetenter Hilfe in Anspruch nehmen. Leider kommt es aber auch zu Personenschäden, wo es dann richtig weh tut und deshalb auch ein hierzulande leider immer noch nicht befriedigendes Schmerzensgeld geben sollte.
Siehe dazu auch das Faltblatt der Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de/seiten/pdf/Flyer/Verkehrsrecht-Internet.pdf
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Mit dem Kaufrecht kommen Sie täglich in Kontakt. Meistens klappt alles. Doch was ist, wenn das gekaufte Produkt Mängel hat? Hier gibt es viele Möglichkeiten, was schief gehen kann und noch mehr Möglichkeiten, wie es dann weiter geht. Wegen zu beachtender Fristen und Formalitäten aber auch den Beweisfragen ist der Gang zum Anwalt oft der beste Weg, zu seinem Recht zu kommen oder wenigstens schnell und dann noch kostengünstig zu erfahren, warum das zu riskant ist.
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Darunter können sich die meisten Menschen nicht viel vorstellen, haben aber auch oft damit zu tun. Typische Dienstverträge sind diejenigen, die Sie mit freien Berufen abschließen und die in einer Dienstleistung bestehen: zum Beispiel der Arzt, der Sie über Ihre Beschwerden berät. Werkverträge sind auf ein bestimmtes Ergebnis hin ausgerichtet: zum Beispiel lassen Sie sich Ihr Bad neu fliesen.
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Leider sind inzwischen auch viele Verbraucher pleite und möchten ein Privatinsolvenzverfahren durchführen. Aber auch diejenigen, die Geld zu bekommen haben, müssen sich - wenn nichts oder wenig zu holen ist - mit dem Insolvenzrecht beschäftigen.
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© MMV Jürgen Koop - zuletzt geändert am 17.12.2005
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