Viele Menschen fragen sich, was mit rechtlicher Betreuung gemeint sein soll. Der Begriff "Betreuung" kommt in so vielen Zusammenhängen vor, dass man oft keine Vorstellung hat, welche Leistungen in der rechtlichen Betreuung enthalten sind und welche nicht.
Rechtliche Betreuung erhalten auf gerichtlichen Beschluss hin ausschließlich erwachsene Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen, und bei denen dieser Mangel auf einer psychischen Krankheit oder Behinderung irgendeiner Art beruht.
Der Betreuer ersetzt dann die Handlungen, die der Betroffene selbst nicht mehr besorgen kann. Dabei handelt es sich auschließlich um rechtliche Handlungen. Der Betreuer ist also gesetzlicher Vertreter.
Typische Betreuungsfälle: alte Menschen, die an Demenz leiden, alkohol- oder drogenabhängige Menschen, psychisch kranke Menschen, geistig oder stark körperlich behinderte Menschen.
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Wer die Kosten des Berufsbetreuers trägt, hängt davon ab, ob der Betroffene über ausreichende eigene Mittel verfügt oder nicht. Hat der Betroffene Vermögen, so muss er die Kosten der Betreuung aus diesem Vermögen selbst bezahlen. Ist er mittellos, zahlt die Staatskasse. Nach einer Gesetzesänderung zur Mitte des Jahres 2005 sind die Kosten pauschaliert worden. Die Gesamtkosten für die Berufsbetreuung betragen danach je nachdem, ob der Betroffene vermögend oder mittellos ist und in einem Heim wohnt oder nicht und seit wann die Betreuung läuft, zwischen 88 und 374 € monatlich.
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